Aktuelle Grunderwerbssteuersätze

Aktuelle Grunderwerbssteuersätze

Hier finden Sie die aktuellen Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern. Maßgeblich dafür, welcher Steuersatz gilt, ist der Zeitpunkt, in dem der schuldrechtliche Kaufvertrag abgeschlossen wird.

NRW erhebt mit 6,5% Grunderwerbsteuer mit den höchsten Satz in Deutschland

NRW, das Saarland, Brandenburg und Schleswig-Holstein erheben aktuell 6,5% Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilien. Thüringen wird ab Januar 2017 von derzeit 5% ebenfalls auf 6,5% erhöhen und mit den anderen 4 Bundesländern gleich ziehen.

Es geht auch noch anders! 3,5% Grunderwerbsteuer

Der Freistatt Bayern und Sachsen begnügen sich derzeit noch mit 3,5% an Abgaben beim Erwerb einer Immobilie. Das sind bei einem Wert einer Immobilie von 300.000,-€ ein Unterschied von 9.000,- € von Bayern zu NRW!
Hamburg bittet mit 4,5% zur Kasse, Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erhebt aktuell 5%. Mit 6% bittet Hessen und Berlin Immobilienbesitzer beim Kauf Ihrer Immobilie zur Kasse.

Nachträgliche Reduzierung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt, kann auch nachträglich gesenkt werden. Dafür gibt es zwei entscheidende Gründe:

1. Minderung des Kaufpreises durch Einigung zwischen Käufer und Verkäufer

2. Minderung des Kaufpreises wegen Sachmängeln

Sofern die Kaufpreisminderung vor der Auflassung des Grundstücks vereinbart wird, muss sie notariell beurkundet werden. Damit die bereits festgesetzte Grunderwerbsteuer gesenkt werden kann, ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Der Antrag ist innerhalb zwei Jahren nach dem Kauf der Immobilie zu stellen (§ 16 Abs. 3 GrEStG). Zu viel entrichtete Steuer wird an den Steuerschuldner zurückerstattet.

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Quelle www.ivd.net